Die Kurzzeitpflege ist eine zeitlich begrenzte vollstationäre Pflege und Betreuung, die in allen Pflegegraden in Anspruch genommen werden kann. Dieses Angebot kann beispielsweise einem pflegenden Angehörigen Freiraum für einen Urlaub verschaffen, einen Zeitraum zwischen Krankenhausaufenthalt und einer Reha überbrücken oder eine „Vollstationäre Pflege auf Probe“ zum Kennenlernen des Pflegealltags sein. Je nach Pflegegrad (2 bis 5) ist diese von der Pflegekasse unterstützte Pflegezeit auf max. 4 Wochen pro Kalenderjahr beschränkt, maximal jedoch nur bis zur Höhe des Pflegekassenanteils. Sie kann jedoch durch Nutzung der Leistungen der Verhinderungspflege auf bis zu 8 Wochen verlängert werden. Der nötige Antrag bei der Pflegekasse sollte nach Möglichkeit bereits im Vorfeld gestellt werden, um die Kostenübernahme zu klären. Gerne können wir Sie dazu auch beraten und unterstützen.
Preise gültig ab 01. Januar 2024:
2 |
18 Tage |
33 Tage |
53,86 |
3 |
14 Tage |
26 Tage |
53,86 |
4 |
11 Tage |
21 Tage |
53,86 |
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10 Tage |
19 Tage |
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* in Euro
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